Weiterbildung

Weiterbildung in Deutschland umfasst viele verschiedene Formen des Lernens nach einer Erstausbildung. Sie wird durch das BMBF in folgende Bereiche gegliedert: allgemeine Weiterbildung, politische Weiterbildung, berufliche Weiterbildung und Weiterbildung an Hochschulen.

Allgemeine und politische Weiterbildung

Für den Beruf ist die allgemeine und politische Weiterbildung inzwischen genauso wichtig wie die eigentliche berufliche Weiterbildung, da sie oft sogenannte Soft Skills, also Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, Eigenverantwortlichkeit und selbstständiges Arbeiten, vermitteln. Zur allgemeinen und politischen Weiterbildung gehören z.B. Sprachkurse, Hobbykurse wie Töpfern oder Fotografieren, aber auch politische Bildung wie Vorträge über Demokratie und andere politikrelevante Themen.

Berufliche Weiterbildung

Zur beruflichen Weiterbildung zählen vor allem Fortbildungen und Umschulungen. Beide können von der Firma oder auch privat durchgeführt werden.

Weiterbildung an Hochschulen

Die Weiterbildung an Hochschulen umfasst Aufbaustudiengänge nach der eigentlichen Ausbildung ebenso wie die Belegung einzelner Kurse außerhalb eines regulären Studiums.

Weiterbildungsträger

Weiterbildungsträger gibt es in Deutschland zahlreiche. Wohl die bekanntesten neben den öffentlichen Hochschulen sind die Volkshochschulen, die eine große Bandbreite an Kursen und Vorträgen anbieten und in fast jeder Stadt zu finden sind. Dabei reichen die Angebote von den eher klassischen Angeboten wie Sprachkursen oder Computerkursen bis hin zu Theatergruppen und Schminkkursen für junge Mädchen. Daneben gibt es eine ganze Reihe von privaten Weiterbildungsinstituten und freiberuflichen Trainern und Dozenten.

In den letzten Jahren haben die ARGEn und Jobcenter einen großen neuen Weiterbildungsmarkt eröffnet. Viele private Anbieter haben sich auf ALG II-Bezieher spezialisiert und bieten von der ARGE zertifizierte Trainingsmaßnahmen, Kurse und Umschulungen an. Ihre Verträge schließen sie entweder direkt mit den zuständigen ARGEn und Jobcentern ab, die die ALG II-Empfänger dann in die Trainingsmaßnahmen und Kurse schickt, oder sie akzeptieren Bildungsschecks, die den ALG II-Empfängern für Weiterbildung von den ARGEn und Jobcentern ausgestellt werden können.

Arbeitnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr, der für berufliche oder politische Weiterbildung verwendet werden kann.