Fortbildung

Fortbildung dient der Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf, zum Beispiel, um mit der Entwicklung des Berufsfeldes Schritt zu halten („Anpassungsfortbildung„), die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten („Erhaltungsfortbildung„), die eigenen Kenntnisse zu erweitern („Erweiterungsfortbildung“) oder beruflich aufzusteigen („Aufstiegsfortbildung„). Den rechtlichen Rahmen zur Durchführung und Anerkennung von Fortbildungen regelt das Berufsbildungsgesetz (BbiG).

Beruflich am Ball bleiben

Wer die Schule beendet hat und eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, hat in der Regel noch lange nicht ausgelernt. Neue technologische oder gesetzliche Anforderungen im eigenen Berufsfeld, Karriereoptionen oder die Konkurrenzsituation am Arbeitsmarkt fordern von den meisten Beschäftigten eine kontinuierliche Weiterqualifizierung in Form von beruflichen Fortbildungen.

In vielen Berufsfeldern und Branchen ist genau geregelt, wie viel Zeit die Beschäftigten in ihre Fortbildung investieren sollen. Zum Beispiel müssen Lehrer jedes Jahr eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildungen nachweisen, um fachlich und didaktisch auf dem neusten Stand zu bleiben. Ähnlich sieht die Lage in vielen nicht-akademischen Berufen aus. Für Berufskraftfahrer etwa steht alle fünf Jahre eine Fortbildung an – so schreibt es das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr“ (BKrFQG) vor.

Ist die Fortbildung gesetzlich festgeschrieben oder für das Unternehmen unerlässlich – zum Beispiel wenn eine neue Software eingeführt wird -, kommt der Arbeitgeber in der Regel für die Kosten auf. Der Arbeitnehmer wird dann für die Dauer der Fortbildung freigestellt. Anders ist die Situation, wenn die Fortbildung freiwillig ist und der Arbeitnehmer vor allem seine eigene Karriere im Blick hat: In diesen Fällen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, sich finanziell oder durch Freistellung zu beteiligen. Profitiert das Unternehmen von der Fortbildung, lohnt es sich aber häufig zu verhandeln: Viele Personalabteilungen honorieren die Eigeninitiative fortbildungsinteressierter Mitarbeiter, indem sie sich entweder finanziell beteiligen oder ihnen durch flexiblere Arbeitszeitregelungen entgegenkommen. Privat initiierte Fortbildungen finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt, zum Beispiel in Form von Fernlehrgängen oder Abend- und Wochenendveranstaltungen.

Fortbildung vom Staat gefördert

Wer sich um lebenslanges Lernen und regelmäßige berufliche Fortbildung bemüht, kann häufig staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Ist ein Lehrgang als Bildungsurlaub anerkannt, haben Beschäftigte ein Recht auf unbezahlten Urlaub – fünf Tage pro Jahr zusätzlich zum betrieblichen Urlaub. Gering Verdienende, die sich vom eigenen Geld keine Fortbildung leisten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „Bildungsprämie“, welche 50 Prozent der Lehrgangskosten bis max. 500 Euro – abdeckt.