Umschulung

Eine Umschulung bezeichnet eine verkürzte zweite Berufsausbildung, die stattfindet, nachdem schon ein erster Beruf ausgeübt wurde. Umschulungen zählen zum Bereich der beruflichen Weiter-/Erwachsenenbildung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in Kapitel 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Berufsausbildung in Umschulung

Einer kann seinen gelernten Beruf nicht mehr länger ausüben, weil er eine Allergie gegen einen Stoff, mit dem er hantieren muss, entwickelt hat. Ein Anderer findet in seinem Beruf keine Anstellung mehr, weil der technische Fortschritt seine Expertise nicht mehr erfordert. Wieder ein Anderer ist in seinem Beruf einfach nicht zufrieden und möchte sein Tätigkeitsfeld verändern. Es gibt viele Gründe, sich noch einmal für eine Berufsausbildung zu entscheiden, obwohl man bereits für eine andere Tätigkeit qualifiziert ist.

Wer eine Umschulung in Anspruch nimmt, hat in vielen Fällen Vorteile im Vergleich zu einer ersten, „vollen“ Ausbildung. Beispielsweise können Umschüler eine verkürzte Ausbildung durchlaufen: In Berufen, deren regulären Ausbildungsdauer 3 Jahre beträgt, ist eine Umschulung bereits nach 24 Monaten beendet. In Berufen mit 3,5-jähriger Ausbildungszeit erreichen Umschüler bereits nach 30 Monaten den Abschluss.

Gibt es gute Gründe wie etwa Krankheiten, die die Ausübung des bisherigen Berufs erheblich erschweren und eine Langzeitarbeitslosigkeit sehr wahrscheinlich machen, können „Umschulungsinteressierte“ unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit rechnen. Ob der neue und der alte Beruf miteinander in Beziehung stehen, spielt prinzipiell keine Rolle. Allerdings finanziert die Agentur für Arbeit nur Umschulungsvorhaben, bei denen die Bewerber ihre Eignung für die neue Tätigkeit und gute Berufsaussichten plausibel machen können.

Am Ende der Umschulung legen die Lernenden eine Prüfung vor der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, usw. ab. Ihr in der Umschulung erreichte Abschluss ist damit dem einer „vollen“ Berufsausbildung absolut gleichwertig.

Allerdings lassen sich nicht alle Berufe in einer verkürzten Umschulung erlernen. Bei manchen Berufszielen müssen Interessenten die volle Ausbildungsdauer durchlaufen. Beispielsweise gibt es keine Möglichkeit, ein Studium im Sinn einer Umschulung zu verkürzen. Auch Ausbildungsberufe wie zum Beispiel Hebamme können nicht verkürzt gelernt werden.